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Mexiko: Fälle von Verschwindenlassen nehmen wieder zu – UN-Delegation vor Ort

Freitag 25. März 2011, von Comité Cerezo México

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Der erneute Anstieg der Zwangsentführungen erkläre sich aus der "Unfähigkeit der Regierung, auf rechtliche Weise für die Sicherheit ihrer Bürger garantieren zu können", sagte der Menschenrechtler Héctor Cerezo, der zusammen mit anderen Aktivisten im August 2010 ein Handbuch herausgeben hat, das den Angehörigen Verschwundener als Orientierungshilfe dienen soll, um sich ihr Recht zu verschaffen.

Von Emilio Godoy- Mexiko-Stadt | IPS | Missliebige Menschen verschwinden zu lassen und umzubringen, gehörte zum Repertoire der lateinamerikanischen Diktaturen des letzten Jahrhunderts. In Mexiko erlebt diese Form von Menschenrechtsverbrechen inzwischen wieder ein Comeback. Malena Reyes, ihr Bruder Elías und ihre Schwägerin Luisa Ornelas ‘verschwanden’ am 7. Februar im Bezirk Guadalupe im nordmexikanischen Bundesstaat Chihuahua.

 

Zwei Wochen später konnten die drei nur noch tot geborgen werden. Der Fall ist einer von 30 Verbrechen, für die die UN-Arbeitsgruppe zum Thema Zwangsentführung Akteneinsicht verlangen wird.

Malena und Elías sind Geschwister der Menschenrechtsaktivistin Josefina Reyes, die im Januar 2010 in der ebenfalls in Chihuahua gelegenen Stadt Ciudad Juárez an der Grenze zu den USA ermordet wurde. Doch damit ist die Familientragödie noch nicht zu Ende. 2009 waren Josefinas Sohn Julio César Reyes und im August 2010 ein weiterer Bruder der Aktivistin, Rubén Reyes, ermordet worden.

Die Verbrechen von Guadalupe sind die ersten Fälle von Zwangsentführung und extralegale Hinrichtungen, die in diesem Jahr in Mexiko dokumentiert wurden. Sie bringen den Staat, dem Untätigkeit bei der Aufklärung und Ahndung von Menschenrechtsverbrechen vorgeworfen wird, unter Rechtfertigungszwang.

Eine Delegation der UN-Arbeitsgruppe hält sich noch bis Ende März in dem lateinamerikanischen Land auf, um Vorwürfen von Zwangsentführungen nachzugehen. "Wir erwarten, dass die Experten feststellen, dass das Verschwindenlassen erneut zu den Maßnahmen einer Regierung gehört, soziale Verbände und Menschenrechtsorganisationen zu kontrollieren", sagte Héctor Cerezo von der nationalen Kampagne gegen das Verschwindenlassen von Menschen in Mexiko.

3.000 Verschwundene in fünf Jahren

Sechs Menschenrechtverbände haben der UN-Delegation unter Leitung des Südafrikaners Jeremy Sarkin am 21. März einen 33 Seiten langen Bericht zum Thema vorgelegt, der 30 Fälle von Zwangsentführungen dokumentiert. Insgesamt wurden Schätzungen zufolge in den vergangenen fünf Jahren mindestens 3.000 Mexikaner verschleppt und ermordet. Die halbautonome Nationale Menschenrechtsorganisation CNDH hat 283 Anzeigen anerkannt, 124 von ihnen allein im letzten Jahr.
Laut CNDH waren in den 1960er und 1970er Jahre im Zuge des ‘schmutzigen Krieges’ der Sicherheitskräfte gegen linke Rebellen und Sozialaktivisten 532 Menschen ermordet worden. Mit dem Hinweis auf den Konflikt konnten die Verantwortlichen der Verbrechen ihrer strafrechtlichen Verfolgung entgehen. Tatsächlich sei die Straflosigkeit die Wurzel allen Übels, meint Alberto Herrera, Leiter der Mexiko-Sektion von Amnesty International.

Menschenrechtsaktivisten können die Rückkehr der Zwangsentführungen zeitlich genau festmachen. Sie verweisen auf Dezember 2006. In jenem Monat begann Staatspräsident Felipe Calderón seinen Feldzug gegen den Drogenhandel. Calderón von der rechten Nationalen Aktionspartei schickte mehr als 60.000 Soldaten in den Kampf gegen die Drogenmafia – eine Entscheidung, die rund 36.000 Menschen das Leben kostete.

In der nordmexikanischen Stadt Saltillo hat ein Netzwerk aus Menschenrechtsaktivisten das Verschwinden von 188 Menschen seit 2007 dokumentiert. In 25 Fällen waren die Sicherheitskräfte involviert. Die internationale Menschenrechtsorganisation ‘Human Rights Watch’ erwähnt in ihrem Bericht 2011 zwölf Fälle von Zwangsentführungen, in die Angehörige der mexikanischen Armee, Marine und Polizei verwickelt waren.

Vermisstenregister gefordert

Die lokalen Menschenrechtsorganisationen haben die Calderón-Administration aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein nationales Register vermisster Personen anzulegen. Darüber hinaus sollen staatliche Stellen zur Suche der Verschwundenen hinzugezogen und Genbanken mit der DNA von Angehörigen Verschwundener angelegt werden.

Doch Mexiko tut sich schwer im Umgang mit den Menschenrechten. So ist das Land bis heute die Umsetzung eines Urteils des Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshofs der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) vom November 2009 schuldig geblieben. Es verlangt unter anderem die strafrechtliche Verfolgung der Zwangsentführung des Gemeindeführers Rosendo Radilla im südlichen Bundesstaat Guerrero 1974. Von 18 gerichtlichen Auflagen wurde nur eine einzige erfüllt: die Veröffentlichung des Urteils im Bundesanzeiger.

Der erneute Anstieg der Zwangsentführungen erkläre sich aus der "Unfähigkeit der Regierung, auf rechtliche Weise für die Sicherheit ihrer Bürger garantieren zu können", sagte der Menschenrechtler Héctor Cerezo, der zusammen mit anderen Aktivisten im August 2010 ein Handbuch herausgeben hat, das den Angehörigen Verschwundener als Orientierungshilfe dienen soll, um sich ihr Recht zu verschaffen.

Straflosigkeit die Wurzel des Problems

Im Zeitraum 2001 und 2009 hat die Generalsstaatsanwaltschaft der Militärgerichtsbarkeit in Fällen von Verschwindenlassen nicht eine einzige Anklage erhoben. Das sei der Grund dafür, dass es zu keiner strafrechtlichen Verfolgung und keinem einzigen Urteil gekommen sei, heißt es aus dem Verteidigungsministerium des lateinamerikanischen Landes.

Menschenrechtsaktivisten versuchen nun eine Reform des umstrittenen Kriegsrechts zu erreichen, der im Kodex der Militärjustiz von 1933 enthalten ist und Bezug nimmt zu Soldaten, die in Ausübung ihrer militärischen Aufgaben Verbrechen begehen. Eine solche Reform ist für die Umsetzung des Urteils des OAS-Menschenrechtsgerichtshofs erforderlich.

Seit dem 23. Dezember ist die UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen in Kraft. Sie war 2006 von den Vereinten Nationen angenommen worden. Für Mexiko und alle anderen Vertragsstaaten bedeutet dies, dass sie einen jährlichen Bericht zum Thema vorlegen und rechtliche und gesetzliche Schritte unternehmen müssen, um das Übel wirksam zu bekämpfen.

Links:
http://espora.org/comitecerezo/spip.php?article744
http://ipsnoticias.net/nota.asp?idnews=97824


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